ANGELORDNUNG JOSSA / STRECKE AV MARJOSS 1970 e.V.

Zusätzlich zu dieser Angelordnung gelten für die Fischereierlaubnis an der Vereins-Strecke Jossa des AV Marjoss 1970 e.V. die Bestimmungen der aktuellen Gesetze und Verordnungen, insbesondere die des Hess. Fischereigesetzes (HFischG) und der Hess. Fischereiverordnung (HFischV) in der jeweils gültigen Fassung.

  1. Die Angelsaison beginnt am 01.04. und endet am 30.09.
  2. Es darf nur mit künstlichen Ködern und Einzelhaken ohne Widerhaken (Schonhaken) gefischt werden.
  3. Während des Fischfangs muss der Angler folgende Geräte mitführen:
    – Unterfangkescher
    – Hakenlöser
    – Messer
    – Maßband
    – Fischbetäuber
  4. Die Angler sind verpflichtet zu waidgerechtem Fischfang, zu kameradschaftlichem Verhalten und zu gegenseitiger Rücksichtnahme am Gewässer. Sie sollen durch ihr Verhalten an der Jossa aktiven Umwelt- und Naturschutz leisten, in dem sie Ufer und Gewässer sauber hält und jede Gewässerverunreinigung oder Fischsterben, sowie Verstöße gegen Umwelt- und Naturschutz unverzüglich einem Vorstandsmitglied meldet.
  1. Zur Kontrolle berechtigte Personen sind: Polizeibeamte, Staatl. Fischereiaufseher und aktive Vereinsmitglieder.
  1. Maße und Schonzeiten entsprechend der Entnahmeliste sind zu beachten. Untermaßige, sowie der Schonzeit oder dem Fangverbot unterliegende Fische, Krebse und Muscheln müssen nach dem Fang sofort sorgfältig aus dem Fanggerät gelöst und zurückgesetzt werden.
  1. Die Angler sind verpflichtet ihre Fischereierlaubnisscheine mit ausgefüllter Entnahmeliste (auch Null-Meldung) an den AV Marjoss 1970 e.V. zurück zu geben. Bei Zuwiderhandlung kann kein neuer Erlaubnisschein erworben werden.
  1. Verstöße gegen diese Angelordnung ziehen einen Einzug dieses Fischereierlaubnisscheines nach sich und können zur strafrechtlichen Verfolgung angezeigt werden.
  1. Der Verein übernimmt keine Haftung, das Fischen erfolgt auf eigene Gefahr.

SCHONZEITEN UND ENTNAHMEFENSTER

Die Entnahmen müssen sofort in die Entnahmeliste eingetragen werden!

Äschen, Nasen und Regenbogenforellen sind ganzjährig wegen Bestandserhaltung geschont, daher keine Entnahme erlaubt.

 

Bachforellen 30 – 40 cm Entnahme erlaubt.

Mitgliedskarte und Jahreskarte  für die Jossa:       max. 3 Bachforellen pro Tag und max. 5 Bachforellen pro Monat   

Angelverein Marjoss 1970 e.V. // Barackenhöfe // 36396 Steinau-Marjoss

(Stand: 01.04.2026)